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Regionalliga West
Preußen Münster führt 2G-Regelung im Stadion ein

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Regionalliga West: Preußen Münster führt 2G-Regelung im Stadion ein
Foto: Thorsten Tillmann

Am Sonntagnachmittag (14 Uhr) trifft Preußen Münster im heimischen Stadion auf den Wuppertaler SV. Erstmals gültig für Fans: die sogenannte "2G-Regelung".

Mit einer offiziellen Pressemitteilung weist der SC Preußen Münster vor seinem Heimspiel am kommenden Sonntag gegen den Wuppertaler SV auf neue Regeln für Fans hin. Beim Duell des Tabellenzweiten (17 Zähler) mit dem punktgleichen Dritten der Regionalliga West werden an der Hammer Straße in Münster bis zu 5000 Zuschauer erwartet. Darunter sollen sich maximal 400 Gästefans befinden.

Der SCP ändert ab dem Heimspiel gegen den WSV seinen Umgang mit der Zulassung für Fans im Hinblick auf die Corona-Maßnahmen. Ab sofort gelte im Preußenstadion demnach die sogenannte "2G-Regelung", die voraussetzt, dass jeder Zuschauer entweder vollständig gegen Corona geimpft oder andernfalls von dem Virus genesen ist.

Da im Stehplatzbereich keine festen Plätze zugewiesen werden, können die Abstände nicht eingehalten werden. „Im Rahmen einer Gesamtabwägung ist das eine vertretbare Zugangsbeschränkung im Sinne des Gesundheitsschutzes", betonte Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer in der Medienbekanntgabe.

Eine Ausnahmeregelung gilt für Kinder und Jugendliche. Alle 12 bis 17-Jährigen erhalten noch bis zum 31. Oktober eine Übergangsfrist, in der die 3G-Regelung gilt und die regelmäßige Schultestung ausreicht. Ab dem 1. November gelte auch in dieser Altersklasse "2G".

Jüngere schulpflichtige Kinder unter 12 Jahren, die eine inländische Schule besuchen, seien aufgrund der bislang ausgebliebenen Impfempfehlung und Impfstopfffreigaben von der Regelung ausgenommen.

Maskenpflicht am Platz

Folglich müsse jeder Fan am Stadion-Eingang einen Lichtbildausweis und den dazugehörigen Impfnachweis unaufgefordert vorzeigen.

Wie die Münsteraner erklärten, gelte darüber hinaus in allen Stadionbereichen (Steh- und Sitzplatz) weiterhin eine grundsätzliche Maskenpflicht. Vorgeschrieben sind FFP2 (verpflichtend im Innenbereich) oder medizinische Masken. Die Maske darf nach Einnahme des festen Sitz- oder Stehplatzes abgenommen werden.

Die gängigen Hygieneregeln seien für alle Zuschauer im Weiteren selbstverständlich ebenfalls zu beachten.

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